Satzung

Die Satzung de Gütegemeinschaft

  • Zweck und Aufgabe: Die Gütegemeinschaft fördert im Raum Köln, Rhein-Erft-Kreis und Düsseldorf die Leistungsfähigkeit und Fachkunde im Bauhandwerk. Dies geschieht durch ein überwachtes Qualitätssystem und ständige Qualifizierungsmaßnahmen.
  • Mitgliedschaft: Nur Betriebe, die einen Nachweis über ihre Qualifikation und Fachkompetenz führen können, werden in die Gemeinschaft aufgenommen.
  • Das Gütesiegel: Das rechtlich geschützte Gütesiegel demonstriert die besondere Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Mitgliedsbetriebes. Nur ordentliche Mitglieder und die Gemeinschaft selbst sind befugt, dieses Siegel zu verwenden.
  • Rechte und Pflichten der Mitglieder: Die Mitgliedsbetriebe verpflichten sich mit der Führung des Siegels auf das Qualitätssystem der Gemeinschaft. Sie stellen sich freiwillig allen Überprüfungen und sind zur ständigen Aus- und Weiterbildung verpflichtet.
  • Ende der Mitgliedschaft: Bei nachweislichen Verstößen gegen das Qualitätssystem werden Mitglieder aus der Gütegemeinschaft ausgeschlossen. Ansonsten endet die Mitgliedschaft mit Auflösung des Betriebes.
  • Organe des Vereins: Die Mitgliederversammlung und der Vorstand bilden die Organe des Vereins.
  • Güteausschuss: Der Güteausschuss entwickelt das Qualitätssystem der Gütegemeinschaft weiter und passt dieses den aktuellen Erfordernissen der Technik und des Marktes an. In den Ausschuss werden auch Fachleute beru-fen, die nicht dem Verein angehören.
  • Rechtsweg: Die Gütegemeinschaft kann im Bedarfsfalle bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedsbetrieben und ihren Auftraggebern vermittelnd tätig werden.

Sitz der eingetragenen Vereins

Gütegemeinschaft Bau Stadt Köln | Rhein-Erft | Düsseldorf e.V.
Kölner Str. 2
50226 Frechen

Tel: 02234 | 911880
Fax: 02234 | 9118815

info@guetegemeinschaft-bau.de
www.guetegemeinschaft-bau.de

  • Das Handwerk